23. Mai 2022
Aktionsplan Kupierverzicht 2022
Spätestens ein Jahr nach der letzten Tierhaltererklärung bzw. bis zum 01.07. 2022 ist erneut eine Risikoanalyse in Ihrem Betrieb durchzuführen.
Im Downloadbereich von www.ezgos.de sind Formulare zum Aktionsplan Kupierverzicht zu finden. Spätestens ein Jahr nach der letzten Tierhaltererklärung bzw. bis zum 01.07.2022 ist erneut eine Risikoanalyse in Ihrem Betrieb durchzuführen und eine Erklärung des Tierhalters zum Kupierverzicht zu erstellen. Sprechen Sie unsere Berater für einen Termin in nächster Zeit an, um mit Ihnen die notwendigen Unterlagen zeitnah und fundiert zu erarbeiten.
Die zuständigen Veterinärbehörden legen ihren Fokus vor allem auf betriebsindividuell angepasste Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der bisherigen Situation bzw. zu einer Erhöhung des Langschwanz-Anteils führen.
Die Tierhaltererklärung ist dem zuständigen Veterinäramt zukommen zu lassen. Ebenso benötigen Ihre Vermarkter/ Lieferkettenteilnehmer (Sauenhalter/Aufzüchter/Mäster) eine Version Ihrer Tierhaltererklärung. Fragen Sie ebenfalls Ihren Vermarkter nach der Tierhaltererklärung der Lieferkettenteilnehmer.
Alle weiteren notwendigen Schriftstücke sind bei einer Betriebskontrolle bereitzuhalten. Im Landkreis Nienburg ist der gesamte Aktionsplan Kupierverzicht dem Veterinäramt vorzulegen.
Wenn nach 2 Jahren weiterhin Schwanzbeißen von mehr als 2% bei den untersuchten Tieren auftritt, ist außerdem ein Maßnahmenplan (möglichst mit Ihrem Berater/Tierarzt) zur Reduktion des Schwanzbeißens zu erstellen und dem jeweiligen Veterinäramt vorzulegen. Erfassungsdaten von Schwanzverletzungen sind grundsätzlich zwingend notwendig.
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