12. März 2025
Alle Informationen über ITW Rind ab 01. April 2025
Die Initiative Tierwohl (ITW) setzt sich seit Jahren für eine tiergerechte Haltung in der Nutztierhaltung ein. Ab dem 1. April 2025 treten neue Regelungen für die ITW Rind in Kraft, die bis Ende 2025 gelten. Hier sind die wichtigsten Informationen und Änderungen im Überblick:

Fortsetzung der ITW Rind
Die erste Programmphase der ITW Rind endet am 31. März 2025. Die Fortsetzung des Programms ist jedoch bereits gesichert: Die aktuellen Anforderungen bleiben bis zum 31. Dezember 2025 bestehen. Eine wesentliche Änderung ist die Einführung unbegrenzter Laufzeiten für die Teilnahme, analog zu den Regelungen für Schweine und Geflügel. Dies bedeutet, dass die Teilnahme nicht mehr auf drei Jahre begrenzt ist. Eine Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich.
Preisempfehlungen statt Preisaufschläge
Die bisherigen fixen Preisaufschläge werden in unverbindliche Preisempfehlungen umgewandelt. Für die Rindermast wird ein Preisaufschlag von 10,7 Cent pro Kilogramm Schlachtgewicht empfohlen. Für die Kälbermast gibt es keine einheitliche Preisempfehlung; diese muss bilateral vereinbart werden. Milchviehbetriebe, die an der ITW teilnehmen, erhalten einen Preisaufschlag von 4 Cent pro Kilogramm Schlachtgewicht, jedoch kein Tierwohlentgelt für ihre Milch.
Anforderungen an die Tierhaltung
Die Kriterien aus der ersten Programmphase bleiben unverändert. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
- Vergrößertes Platzangebot: Die Tiere müssen ausreichend Platz haben, um sich frei
- Sauberkeit der Tiere: Ein hoher Hygienestandard muss gewährleistet sein.
- Intensivierte tierärztliche Bestandsbetreuung: Regelmäßige Gesundheitschecks und medizinische Versorgung sind Pflicht.
- Weiterbildungsmaßnahmen: Tierhalter müssen sich regelmäßig weiterbilden.
- Scheuermöglichkeiten: Dieses Kriterium gilt weiterhin nur für Kälbermast- und Milchviehbetriebe.
Teilnahmebedingungen und Registrierung
Die ITW Rind steht allen Rinderhaltern offen, die in Deutschland Rinder halten und am QS-System oder einem vergleichbaren, von der ITW anerkannten Qualitätssicherungssystem teilnehmen. Die Registrierung erfolgt zum Beispiel über die Raiffeisen Viehverbund eG als landwirtschaftlichen Bündler, der die Stammdaten des Betriebs, den Umsetzungszeitpunkt und die Anzahl der zur Schlachtung abgegebenen Tiere meldet. Der früheste mögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 1. Januar 2025. Die Anmeldung zum neuen Programm ist ab dem 2. Dezember 2024 möglich.
Alle relevanten Dokumente zur Teilnahme finden Sie im Servicecenter des RVV-Portals im Punkt ITW-Rind zum Download.
Kontrollen und Audits
Die Prüfsystematik bleibt ebenfalls unverändert. Jeder Betrieb wird bis Ende 2025 einem Programmaudit unterzogen. Zusätzlich wird bei einem Drittel der teilnehmenden Betriebe ein unangekündigter Bestandscheck durchgeführt. Bei leichten Abweichungen können Korrekturmaßnahmen vereinbart werden, die bis zur Umsetzung und Bestätigung durch die Zertifizierungsstelle den Betrieb als „nicht-lieferberechtigt“ kennzeichnen.
Verlust der Lieferberechtigung und Sanktionen
Bei Nichtumsetzung der Anforderungen verliert der Tierhalter seine Lieferberechtigung und Zulassung in der ITW. Es können Vertragsstrafen festgesetzt und der Tierhalter vorübergehend oder dauerhaft von der Teilnahme ausgeschlossen werden. In besonders schwerwiegenden Fällen behält sich die Trägergesellschaft die Erstattung einer Strafanzeige vor.
Übergang und Anmeldung
Die Anmeldung zum neuen Programm ist ab dem 2. Dezember 2024 möglich. Betriebe, die bereits am Programm 2022 bis 2024 teilnehmen, können das letzte Bestätigungsaudit des alten und das erste Programmaudit des neuen Programms gleichzeitig durchführen lassen, um eine nahtlose Teilnahme zu gewährleisten.
Fazit
Die ITW Rind bietet auch ab 2025 eine verlässliche Grundlage für eine tiergerechte Rinderhaltung. Mit den neuen Regelungen und der Fortführung der bestehenden Kriterien wird den Tierhaltern Planungssicherheit und Unterstützung bei der Umsetzung hoher Tierwohlstandards geboten.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartner des RVV – Teams Beratung!
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