09. Oktober 2024
ITW – Ankündigung neuer Registrierungsphase für Ferkelaufzüchter
Ab dem 4. November 2024 können Ferkelaufzüchter sich für die Teilnahme an der Initiative Tierwohl (ITW) anmelden. Zum ersten Mal können sich auch ausländische Betriebe registrieren. Alle notwendigen Dokumente sind im Download-Bereich im RVV-Portal abrufbar.
Die Anmeldung für Tierhalter ist vom 4. November 2024 bis zum 2. Dezember 2024 möglich. Die RVV als Ihr Bündler kann die Standorte bis zum 5. Dezember 2024 in der Datenbank registrieren. Die früheste Umsetzung kann am 1. Januar 2025 beginnen und die späteste am 30. September 2025. Die Teilnahme der Betriebe ist unbegrenzt, aber die Budgetzusicherung aus dem Ferkelfonds gilt bis zum 31. Dezember 2026.
Vor der Zulassung zur ITW wird im Dezember 2024 eine Budgetprüfung durchgeführt. Bei Überzeichnung des Budgets entscheidet ein Losverfahren. Die Rückmeldung zur Teilnahme erfolgt voraussichtlich Mitte Dezember. Neue Ferkelaufzuchtbetriebe werden als „nämliche Ferkelaufzüchter“ an der ITW teilnehmen.
Ab dem 4. November 2024 können Ferkelaufzüchter sich für die Teilnahme an der Initiative Tierwohl (ITW) anmelden. Zum ersten Mal können sich auch ausländische Betriebe registrieren. Alle notwendigen Dokumente sind im Download-Bereich im RVV-Portal abrufbar.
Die Anmeldung für Tierhalter ist vom 4. November 2024 bis zum 2. Dezember 2024 möglich. Die RVV als Ihr Bündler kann die Standorte bis zum 5. Dezember 2024 in der Datenbank registrieren. Die früheste Umsetzung kann am 1. Januar 2025 beginnen und die späteste am 30. September 2025. Die Teilnahme der Betriebe ist unbegrenzt, aber die Budgetzusicherung aus dem Ferkelfonds gilt bis zum 31. Dezember 2026.
Vor der Zulassung zur ITW wird im Dezember 2024 eine Budgetprüfung durchgeführt. Bei Überzeichnung des Budgets entscheidet ein Losverfahren. Die Rückmeldung zur Teilnahme erfolgt voraussichtlich Mitte Dezember. Neue Ferkelaufzuchtbetriebe werden als „nämliche Ferkelaufzüchter“ an der ITW teilnehmen.
Nämlichkeitsregel: Um das Tierwohlentgelt zu erhalten, müssen die Ferkel an einen ITW-Mäster geliefert werden. Das bedeutet, dass die Ferkelaufzuchtbetriebe bereits vor der Teilnahme ihre Abnehmer kontaktieren müssen. Dies soll die Verbindung zwischen Mast und Ferkelerzeugung stärken. Langfristig soll die Rückverfolgbarkeit ab der Geburt gewährleistet und die Finanzierung durch den Markt sichergestellt werden.
Ferkelaufzüchter erhalten ein Tierwohlentgelt von 4,50 € pro aufgezogenem Ferkel, das an einen ITW-Mäster vermarktet wurde. Nur diese Ferkel dürfen an den Bündler und in der Clearingstelle-Datenbank gemeldet werden. Es besteht keine Pflicht, die Ferkel an einen ITW-Mäster zu liefern. Die rechtmäßige Auszahlung des Entgelts wird im Audit anhand des Kriteriums „Vermarktung an ITW-Mäster“ überprüft.
Bei Interesse an einer Teilnahme sprechen Sie gerne das RVV-Team Beratung an!
Quelle: Raiffeisen Viehverbund eG
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