12. Juni 2025
Jetzt handeln: Risikoanalyse & Tierhaltererklärung bis 01.07.2025 abschließen!
Der Stichtag rückt näher: Bis spätestens 01. Juli 2025 müssen alle Betriebe, die weiterin kupierte Schweine halten oder Ferkel kupieren, die aktuelle Risikoanalyse durchgeführt und die Tierhaltererklärung vollständig ausgefüllt haben.
Der Stichtag rückt näher: Bis spätestens 01. Juli 2025 müssen alle Betriebe, die weiterin kupierte Schweine halten oder Ferkel kupieren, die aktuelle Risikoanalyse durchgeführt und die Tierhaltererklärung vollständig ausgefüllt haben.
Diese Dokumente sind zentrale Bestandteile des nationalen Aktionsplans Kupierverzicht und dienen als Nachweis, dass Sie sich aktiv mit der Vermeidung von Schwanzbeißen auseinandersetzen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Bitte denken Sie daran:
- Die Risikoanalyse muss mindestens zweimal jährlich erfolgen.
- Die Tierhaltererklärung ist jährlich zu erneuern.
- Die Tierhaltererklärung ist der zuständigen Behörde zuzusenden
- Ebenso benötigen wir als Ihr Vermarkter/ Lieferkettenteilnehmer (Sauenhalter/Aufzüchter/Mäster) eine Version Ihrer Tierhaltererklärung.
- Alle Unterlagen sind auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
- Der Fokus liegt vor allem auf betriebsindividuell angepasste Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der bisherigen Situation führt
- Im Landkreis Nienburg ist der gesamte Aktionsplan Kupierverzicht dem Veterinäramt vorzulegen
- Wenn nach 2 Jahren weiterhin Schwanzbeißen von mehr als 2% bei den untersuchten Tieren auftritt, ist außerdem ein Maßnahmenplan (möglichst mit Ihrem Berater/Tierarzt) zur Reduktion des Schwanzbeißens zu erstellen und dem jeweiligen Veterinäramt vorzulegen
- Erfassungsdaten von Schwanzverletzungen sind grundsätzlich zwingend notwendig
Nutzen Sie die offiziellen Vorlagen zum Aktionsplan Kupierverzicht bei uns im Servicecenter des RVV-Portals.
Falls Sie Unterstützung bei der Umsetzung brauchen oder Fragen zum Thema wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartner des RVV – Teams Beratung!
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