10. März 2025
QS – Gefahr durch Fremdkörper in Schlachtkörpern
Die QS - Qualität und Sicherheit GmbH wies in dieser Woche in einem Rundschrieben erneut darauf hin, dass keinerlei Gegenstände oder Buchteneinrichtungen, von denen eine Verletzungsgefahr oder gesundheitliche Beeinträchtigung der Tiere ausgeht, bei den Tieren bzw. in den Buchten platziert werden dürfen.
Die QS - Qualität und Sicherheit GmbH wies in dieser Woche in einem Rundschrieben erneut darauf hin, dass keinerlei Gegenstände oder Buchteneinrichtungen, von denen eine Verletzungsgefahr oder gesundheitliche Beeinträchtigung der Tiere ausgeht, bei den Tieren bzw. in den Buchten platziert werden dürfen.
Fremdkörper in der Lebensmittelkette stellen ein erhebliches Risiko für die Lebensmittelsicherheit dar. Besonders problematisch sind Splitter in der Zunge von Schweinen, die zu Wurstwaren verarbeitet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Gegenstände oder Einrichtungen, die eine Verletzungsgefahr oder gesundheitliche Beeinträchtigung der Tiere verursachen könnten, bei den Tieren oder in den Buchten platziert werden dürfen. Da Schweine dazu neigen, alles in ihrer Umgebung anzuknabbern, ist besondere Vorsicht geboten. Dies gilt insbesondere bei der Auswahl von Beschäftigungsmaterial und technischen Einrichtungen wie Drahtseilen zur Aufhängung von Futterraufen.
Besonders gefährlich sind spleißende Drahtseile, Autoreifen oder Schläuche mit Metallverstärkungen, deren Einsatz im QS-System nicht erlaubt ist. Abgebrochene Injektionsnadeln stellen ebenfalls eine potenzielle Gefahr dar. Um das Risiko zu minimieren, dürfen nur einwandfreie Nadeln verwendet werden; beschädigte oder untaugliche Nadeln müssen sofort entsorgt werden. Wenn Injektionsnadeln in einem Tier verbleiben, muss dies in der Lebensmittelketteninformation vermerkt werden.
Zusätzlich dürfen QS-Betriebe keine subkutanen Transponderimplantate verwenden. Bei der Abgabe von Tieren zur Schlachtung, die bereits Implantate haben, muss das Schlachtunternehmen informiert werden.
Bei Fragen zum Thema geeignetes Beschäftigungsmaterial wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartner des RVV – Teams Beratung!
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