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Aktuelles

Wichtige Änderungen, interessante Neuigkeiten – Wir halten Sie über Aktuelles auf dem Laufenden.

Viehvermarkter hat Vion-Delle verkraftet

Ein Jahresumsatz von 453 Millionen Euro, und ein Überschuss von etwa 800.000 Euro: Den rund 300 Teilnehmern der Generalversammlung des Raiffeisen Viehverbunds (RVV) im Gut Altona in Dötlingen präsentierte der geschäftsführende Vorstand der Genossenschaft mit Sitz in Twistringen, Patrick Wilkens gute Nachrichten. Mit fast 1.300 Mitgliedern und knapp 100 Mitarbeitern ist der RVV die größte Viehvermarktungsgenossenschaft in Niedersachsen und beliefert mit seinen auffälligen grünen Lkw unter anderen die Schlachthöfe im Oldenburger Münsterland.

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BLE Förderung laufender Mehrkosten – RVV als Organisation anerkannt!

Laufende Mehrkostenförderung für Haltstufen 3 (Außenklima) und 4 (Auslauf/Weide)

Bei Interesse an einer Teilnahme sprechen Sie uns gerne an - Wir begleiten Sie gern beim Antragsverfahren!

Tel: (+49) 4243 9302 200

Mit der Förderung laufender Mehrkosten können Schweinehalter, die in ihren Haltungseinrichtungen die Premiumanforderungen an das Tierwohl erfüllen, finanziell unterstützt werden. Sie können eine Pauschale pro Tier erhalten, wenn sie die in der ab dem 01. April 2024 gültigen Richtlinie festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

 

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Erinnerung: Einladung zur RVV Generalversammlung

Sehr geehrte Mitglieder,

hiermit laden wir Sie herzlich zu unserer diesjähringen ordentlichen Generalversammlung ein - ERINNERUNG
Bitte beachten Sie unsere Einladung in Ihrer Post!
Die Generalversammlung findet statt am

Mittwoch, den 29. Mai 2024 um 19:00 Uhr in der Scheune
des "Hotel Gut Altona"
Wildeshauser Straße 34
27801 Dötlingen

HIER ANMELDEN

Zu Beginn der Versammlung laden wir zu einem gemeinsamen Essen ein.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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RVV Wartungsaktion von E-Zangen-Betäubungsgeräte zur Nottötung

Die Raiffeisen Viehverbund eG führt vom 03.06.2024 bis zum 14.06.2024 eine Wartungsaktion für Ihre E-Zangen-Betäugbungsgeräte durch!

Betäubungsgeräte zur Nottötung müssen alle 2 Jahre gewartet und geprüft werden. Hätten Sie daran gedacht?
Elektrische Betäubungsgeräte werden mittlerweile in vielen Schweinebetrieben eingesetzt. Diese Geräte sind für viele Landwirte die bessere Alternative zum Bolzenschussapparat und  Kehlschnitt. Damit die Elektrozange störungsfrei und sicher arbeitet, muss diese alle 2 Jahre von einem Fachbetrieb gewartet und geprüft werden.

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RVV - Erinnerung: Anmeldung für neue Registrierungsphase ITW Ferkelaufzucht

Ferkelaufzüchter haben ab Mai 2024 die Möglichkeit bei ITW teilzunehmen, wenn sie bisher noch keine Teilnehmer waren. Die Anmeldungen sind ab dem 02. Mai 2024 möglich. Für eine Registrierung bitten wir um Zusendung der Anmeldeunterlagen bis spätestens zum 23.05.2024. Die Anmeldeunterlagen finden Sie hier.

Bitte senden Sie die angefügten Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet per Fax, E-Mail beratung@rvv-verbund.de oder Post an die Raiffeisen Viehverbund eG. Der frühestmögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 1. Juli 2024 und der spätestmögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 30. September 2024. Die Laufzeit der Betriebe ist unbegrenzt und verlängert sich mit jedem bestandenen Programmaudit um ein Jahr. Die Budgetzusicherung aus dem Ferkelfonds gibt es bis zum 31. Dezember 2024.

Für die Zulassung in der ITW muss zunächst eine Budgetprüfung stattfinden. Diese wird im Juni 2024 durchgeführt. Sollte es zu einer Überzeichnung des Budgets kommen, entscheidet ein Losverfahren. Die Rückmeldung zur Teilnahme erhalten Sie voraussichtlich ab Mitte/Ende Juni 2024. Die neuen Ferkelaufzuchtbetriebe nehmen als „nämliche Ferkelaufzüchter“ an der ITW teil. Voraussetzung für die Auszahlung des Tierwohlentgeltes ist die Lieferung der Ferkel an einen ITW-Mäster. Das bedeutet, dass die Ferkelaufzuchtbetriebe bereits frühzeitig und vor der Teilnahme an der ITW auf ihre Abnehmer zugehen müssen, um diese Voraussetzung erfüllen zu können. Die Ferkelaufzüchter erhalten ein Tierwohlentgelt von 4,00 € je aufgezogenem Ferkel, das nachweislich an einen ITW-Mäster vermarktet wurde. Dementsprechend dürfen auch nur diese Ferkel in der Datenbank gemeldet werden.

Eine Andienungspflicht an einen ITW-Mäster besteht nicht. Die rechtmäßige Auszahlung des Entgelts für Ferkel, die an einen ITW-Mäster vermarktet werden, wird im Audit anhand des Kriteriums „Vermarktung an ITW-Mäster“ überprüft.

Bei Fragen melden Sie sich gern beim RVV-Team Beratung!

E-Mail: beratung@rvv-verbund.de
Telefon: (+49) 4243 9302 200

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Wichtige Neuigkeiten aus der Branche und der RVV im News-Update

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